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   BGH, 25.06.1959 - III ZR 54/58   

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https://dejure.org/1959,594
BGH, 25.06.1959 - III ZR 54/58 (https://dejure.org/1959,594)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1959 - III ZR 54/58 (https://dejure.org/1959,594)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1959 - III ZR 54/58 (https://dejure.org/1959,594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 30, 232
  • NJW 1959, 1637
  • MDR 1959, 735
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.1955 - III ZR 185/53

    Vergleich im Beamtenrecht

    Auszug aus BGH, 25.06.1959 - III ZR 54/58
    Allerdings läßt das öffentliche Dienst- und Richterverhältnis seinem Wesen nach eine Gestaltung durch vertragliche Vereinbarungen grundsätzlich nicht zu (BGHZ 17, 61).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 71/83

    Wirksamkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung gegen mehrere Betroffene;

    Dem Kläger zu 2) ist es in jedem Falle nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, der auch im öffentlichen Recht gilt (Senatsurteil BGHZ 30, 232, 236), verwehrt, sich darauf zu berufen, er sei am Verfahren der Besitzeinweisung nicht förmlich beteiligt worden.
  • BFH, 14.03.1968 - IV R 124/67

    Vorschriftmäßige Besetzung - Richter des Senats - Richter eines oberen

    Dafür, ob die Vorsitzenden der Spruchkörper tatsächlich als Senatspräsidenten im Sinne der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 7 Abs. 1 Satz 1 FGO und die übrigen Mitglieder der Senate als Richter an einem oberen Landesgericht anzusehen sind, ist weniger ihre Amtsbezeichnung als ihre rangmäßige Einstufung maßgebend (vgl. zum Zusammenhang zwischen Amtsbezeichnung und besoldungsmäßiger Einstufung BGHZ 30, 232 [235]).

    Da das GG die in Art. 96 Abs. 1 GG genannten fünf Gerichtszweige als gleichwertig, gleichrangig und gleichbedeutsam anerkennt (vgl. auch BVerfGE 12, 326 [333] und BGHZ 30, 232 [235]), war das Land Schleswig-Holstein nach der Wertentscheidung der gesetzgebenden Organe des Bundes verpflichtet, die Senatspräsidenten und Richter am FG so zu behandeln, wie die an den anderen oberen Landesgerichten mit Senatsverfassung.

  • BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66

    Versorgung der Hinterbliebenen von erst nach dem 8. Mai 1935 erstmals berufsmäßig

    Hier stellt sich aber gleichwohl die Frage, ob darin, daß der Beklagte die Klägerin an ihrer durch die Belehrung veranlaßten Rücknahmeerklärung vom 24. September 1952 auch noch angesichts des auf den 1. April 1951 zurückwirkenden Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1963 (BVerfGE 16, 94) festhält, eine wegen Unvereinbarkeit mit dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben unzulässige Rechtsausübung zu erblicken ist (vgl. zur Zulässigkeit des aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleiteten Einwandes unzulässiger Rechtsausübung im öffentlichen Recht: BGH, Urteil vom 25. Juni 1959 - III ZR 54/58 - [NJW 1959 S. 1637] und BVerwGE 25, 183 [BVerwG 26.10.1966 - V C 2/65]).
  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 108.64

    Beschänkung des Personenkreises - Antrag des Klägers auf Gewährung von

    Mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 25. Juni 1959 - III ZR 54.58 - [NJW 1959 S. 1637]) ist der Senat zu der Annahme geneigt, daß der Grundsatz von Treu und Glauben auch in dem auf wechselseitige Treuepflicht gegründeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis Geltung beansprucht und daß dies auch im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG nicht schlechthin ausgeschlossen ist; auch der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 19, 37) hat bereits ausgeführt, daß ein Angehöriger des in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b G 131 beschriebenen Personenkreises die aus diesem Gesetz zustehenden Rechte verwirken könne.
  • BGH, 31.10.1972 - NotZ 3/72

    Pflichten des Notars bei der Verwahrung der von seinen Amtsvorgängern

    Die Verwirkung setzt also ein Verhalten des Berechtigten, die Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils und einen gewissen Zeitablauf voraus, der zusammen mit dem Verhalten des Berechtigten geeignet war, beim anderen Teil die Vorstellung zu begründen, daß die Befugnis oder Berechtigung nicht mehr geltend gemacht werden soll (vgl. BVerwG 5, 136/139; 6, 204; 17, 104/110; 22, 190; BVerwG BVBl 1958, 619; DÖV 1970, 498 und 928; BGHZ 30, 232/236; 35, 190/199).
  • BGH, 09.01.1961 - III ZR 220/59

    Rechtsmittel

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Tatbestand des zwischen den Parteien ergangenen Urteils des erkennenden Senats vom 25. Juni 1959 III ZR 54/58 (BGHZ 30, 232) verwiesen, mit dem das erste Urteil des Berufungsgerichts vom 5. März 1958, das die Berufung des Klägers gegen das klagabweisende Urteil des Landgerichts zurückgewiesen hatte, aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden war.
  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 70/61
    Allerdings beherrscht der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch das öffentliche Recht (vgl. BGHZ 21, 59, 66; 30, 232, 236) und es wäre grundsätzlich denkbar, daß einer Maßnahme der Beklagten der Einwand der Verwirkung oder des Widerspruchs zu eigenem vorangegangenen Verhalten entgegengesetzt werden könnte.
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